Gehen Sie stets auf Nummer Sicher, denn Kleben ist ein chemischer Vorgang. Darum beachten Sie bitte unsere Sicherheitshinweise, damit Sie sich oder fremde Personen oder Gegenstände nicht unnötig gefährden.
Kleben als Verbindungstechnik hat sich sehr bewährt und gewinnt immer stärker an Bedeutung.
Damit eine solche Verbindung dauerhaft und zuverlässig erfolgen kann, ist es zwingend nötig nachstehende Ausführungen zu beachten.
Die jeweiligen Verbindungsstellen, bzw. Flächen müssen konstruktiv für eine Klebung ausgelegt bzw. gestaltet sein. Konventionelle Verbindungstechniken wie Schrauben, Nieten, Nähen, Schweißen usw. können nicht ohne Änderungen der Kleb-/Verbindungsflächen einfach ausgetauscht werden.
Kleben verbindet im Gegensatz zu den v. g. Techniken nicht mechanisch, sondern durch die Anziehungskräfte der Moleküle an den Oberflächen.
Oberflächen die zur Klebung vorgesehen sind, zeigen je nach Werkstoff und Oberflächenbehandlung/Vorbereitung abweichende Klebeigenschaften. Sehr auffällig ist dies bei den verschiedenen Kunststoffsorten. Auch die unterschiedlichen blanken Metalle erbringen zueinander abweichende Klebergebnisse. Beschichtungen, Lackierungen und andere Oberflächenbehandlungen zählen hier zu den Kunststoffen. Bei Gummi gilt zu bedenken, es werden extrem viele unterschiedliche Rezepturen/Mischungen gefertigt.
Jede Art Werkstoff/Oberfläche zeigt abweichende Kleb-Eigenschaften, die es unbedingt zu berücksichtigen gilt.
Die schwer zu erfassende Vielfalt an Materialien und Oberflächen erlaubt es kaum, vorab verlässliche Aussagen zur Eignung eines Klebstoffs abzugeben.
Es ist immer zwingend nötig, vor Einführung einer klebtechnischen Verbindung entsprechende praxisnahe Eignungsversuche und Belastungstests durchzuführen.
Reparaturklebungen von Rissen, Bruchstellen usw. sind i. d. R. selten von Erfolg gekrönt. Hier liegen meist keine Kleb-technisch geeigneten Bedingungen/Konstruktionen vor. In wenigen Fällen können durch ein sog. „Hinterkleben“ mit einer Verstärkungsfläche brauchbare Ergebnisse erzielt werden.
Welcher Werkstoff soll geklebt werden?
Sind es gleiche Werkstoffe miteinander oder in Kombination mit anderen Werkstoffen?
Wie groß sind die Klebeflächen?
Sind geeignete Vorbehandlungen nötig?
Ergeben sich aus dem Fertigungsablauf oder der Fertigungsstätte gewisse Vorbedingungen? (z. B. manuelle oder maschinelle Verarbeitung, Taktzeiten und Fertigungsabläufe, klimatische Umgebungsbedingungen u. v. m.)
Welche Belastungsprofile, ob mechanisch, thermisch, klimatisch usw. wirken auf das geklebte Teile?
Wird nach Ausführung einer Klebung eine sofortige oder schnelle Festigkeit benötigt oder kann entsprechend lange zwischengelagert werden?
Sind gewisse Bestandteile einer Klebstoffrezeptur, z. B. Lösungsmittel oder andere Substanzen die bis zur Aushärtung abgegeben werden, hinderlich bei einer Verarbeitung?
Welche realistischen Bedarfsmengen sind gegeben? Klebstoffe werden sowohl für kleine Klebflächen bis hin zu großen Flächen angeboten. Das jeweils typische Einsatzgebiet eines Klebstoffes bestimmt hierdurch häufig die verfügbare Verpackungsform und Inhaltsmenge.
Die enorme Vielzahl an möglichen Werkstoffen und die Beschaffenheit der jeweiligen Oberflächen, in Verbindung mit den Bedingungen der späteren Nutzung, erfordern die große Auswahl an Klebstoffen. Begleitet wird dies von den unterschiedlichen Bedingungen und Abläufen bei den Verarbeitungen.
Da Kleben eine Verbindung von Oberflächen ist, die wiederum auf die Anziehungskräfte der Moleküle vom Werkstoff und Klebstoff beruhen, kommen sehr viele unterschiedliche Rohstoffe als klebende Substanzen in Frage. Die eingesetzten Rohstoffe zeigen spezielle Klebeigenschaften zu den Werkstoffen und dem Verhalten bei der Nutzung der Klebung.
Da diese klebenden Substanzen (Rohstoffe) nur im flüssigen bis pastösen Zustand einen Kontakt zur Oberfläche bekommen, also benetzen, müssen diese als Flüssigkeit oder Paste vorliegen. Dieser flüssige Zustand wird erreicht durch:
In Lösungsmittel, bzw. Lösemittel-Gemische zu lösen.
Mit Wärme zu schmelzen.
In einzelnen getrennten flüssigen Komponenten anzuliefern, diese vor der Verarbeitung zu vermischen.
In solchen Fällen kann unser Beratungsdienst mit unverbindlichen Vorschlägen behilflich sein. Diese Vorschläge entbinden den Verarbeiter aber nicht, praxisnahe Eignungsversuche hinsichtlich des geplanten Verfahrens und der späteren Verwendung vor der Ausführung der Klebarbeiten, durchzuführen.
Unser Beratungsteam erreichen Sie über unser kostenfreies Beratungsforum, siehe den Menüpunkt - Forum. Bitte machen Sie hier möglichst detaillierten Angaben zur geplanten Klebung. Im nachstehenden Absatz nennen die für uns wichtigen Angaben.
Welcher Werkstoff oder welche Werkstoffkombination sollen geklebt werden?
Welche Oberflächenbeschaffenheit ist gegeben oder kann ermöglicht werden?
Handelt es sich um eine Klebung in Streifen, Punkten oder Flächen?
Genaue Angaben zur Größe dieser Klebbereiche
Ist eine Art einer Verarbeitung vorgegeben oder noch nicht bestimmt?
Sind Taktzeiten zu berücksichtigen?
Soll manuell oder maschinell verarbeitet werden?
Muss eine Klebung eine sofortige Anfangsfestigkeit erreichen oder sind Warte- bzw. Härtezeiten möglich. Erfolgen nach Ausführung der Klebarbeiten weiter Arbeitsschritte?
Welche Stückzahlen, bzw. welche Flächengrößen sind geplant? Bedarfsmengen?
Handelt es sich um ein einmaliges auftragsbezogenes Projekt oder um eine Serienfertigung?
Werden evtl. bedingt durch Erfahrungen oder betriebsinternen Abläufen und Vorgaben aus der späteren Nutzung, bestimmte Klebstoffarten ausgeschlossen? (z. B. es können keine lösemittelhaltigen Produkte verarbeitet werden, es bestehen keine technischen Möglichkeiten zur Verarbeitung bestimmter Systeme usw.)
Welche Arten von Belastungen, wie mechanisch, thermisch, klimatisch usw. wirken bei der Nutzung auf die geklebten Teile/Elemente?
Nur wenn uns diese Angaben lückenlos genannt werden, können wir bei der Klebstoffauswahl unterstützend behilflich sein und unverbindliche Vorschläge unterbreiten.
Jeder Anwender bzw. Verarbeiter von Klebstoffen ist immer verpflichtet, sich vor der Ausführung der Klebarbeiten mittels Versuche über die Eignung des ausgewählten Klebstoffes hinsichtlich der Klebeigenschaften und der vorgesehenen Verwendung der verklebten Werkstoffe zu vergewissern.
Die Ottozeus GmbH mit ihrem Onlineshop www.ottozeus.de ist nur Vertreiber fertiger, original verpackter Klebstoffe namhafter Hersteller
Es liegen uns keine Einblicke in die jeweiligen Rezepturen vor. Es können keine Zusagen zur Eignung oder anderweitige Garantien abgegeben/vorgenommen werden, da keinerlei Einflussnahme auf diese Produkte, deren Fertigung bzw. deren Eignungsprofile gegeben ist.
Fachliche Beratungshilfen durch die Ottozeus GmbH basieren auf Angaben der jeweiligen Hersteller und Erfahrungen, bzw. Rückmeldungen von Anwendern und Kunden.
Erfahrungsgemäß ist keine Klebung bzw. Ausführung identisch mit einer anderen. Alle Kleb-technischen Hinweise und Beratungsunterstützungen durch die Ottozeus GmbH sind nur als Hilfestellung, aber nicht als verbindliche Zusage zu betrachten.
Im Zweifel gelten immer die jeweiligen Technischen Angaben, Merkblätter und Produktinformationen der Klebstoffhersteller. Abweichungen sind zu prüfen.
Von Ottozeus zur Verfügung gestellte Verarbeitungshinweise in Form von Texten, Fotos und Fotostories sowie Darstellungen in Videos sind nur als unterstützende Hilfe zu sehen. Diese bilden daher keine rechtsverbindlichen Zusagen.
Ottozeus kann sich nicht über den jeweiligen Zustand der Produkte in original verschlossenen Verpackungen überzeugen. Somit kann Ottozeus nicht haftbar gemacht werden, wenn die gelieferte Ware nicht der Beschreibung entspricht oder nicht verarbeitbar ist.
Angaben die Ottozeus auf der Internetseite des Onlineshops tätigt, werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Fehler oder Irrtümer können nicht ausgeschlossen werden, kommen aber bei Erkennen unmittelbar zur Berichtigung.
Garantien und Haftungszusagen tätigt die Ottozeus GmbH nicht.
Klebstoffe, Verdünner, Lösungen, Primer u. a. artverwandte Substanzen sind chemische Produkte und bedürfen bei der Lagerung und Verarbeitung einer entsprechenden fachlichen Behandlung. Die sicherheitsrelevanten Kennzeichnungen auf den Verpackungen sind zwingend zu beachten. Aus sog. Sicherheitsdatenblättern zu den jeweiligen Produkten können zusätzliche sicherheitstechnische Informationen entnommen werden. Diese stehen kostenfrei beim jeweiligen Produkt auf der Ottozeus-Internetseite zur Einsicht und zum Ausdruck zur Verfügung, oder können unter info(at)ottozeus.de angefragt werden.
Bei der Verarbeitung von lösemittelhaltigen Produkten gilt zu beachten, dass die enthaltenen Lösemittel sich bei der Verarbeitung verflüchtigenden. Lösemittel-Bestandteile können bei entsprechend vorhandener Menge, ein zündfähiges Luftgemisch bilden. Nicht ex-geschützte elektrische Geräte in der unmittelbaren Nähe von Klebarbeiten und Räumen in denen sich zündfähige Luftgemische sammeln können, dürfen nicht betrieben bzw. eingeschalten werden. Eine elektrostatische Aufladung div. Teile, Geräte, Kleidung usw. ist zwingend zu vermeiden.
Es muss zusätzlich beachtet werden, Lösemittel-Dämpfe sind i. d. R. schwerer als Luft und sammeln sich am Boden, in Senken oder tiefer gelegenen Räumen, z. B. Kellern.
Bei der Verarbeitung von lösemittelhaltigen Produkten, ist zwingend für eine ausreichende Be- und Entlüftung der Arbeitsbereiche zu sorgen, ggf. mit geeigneten technischen Einrichtungen.
Diese Sicherheitshinweise beziehen sich nicht nur auf die Möglichkeit der Bildung zündfähiger Luftgemische, sondern auch auf gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Einatmen.
Bei der Verarbeitung von sog. Spraydosen oder der Verarbeitung mittels Sprühgeräten, ist darauf zu achten, dass kein unkontrollierter Sprühnebel entsteht. Diese Sprühnebel (Aerosole) dürfen nicht eingeatmet und müssen fachgerecht abgesaugt werden. Beim Einsatz größere Mengen sprüh fähiger Produkte ist ein persönlicher Arbeitsschutz nötig, ggf. sind zusätzlich geeignete Schutzmasken zu verwenden/tragen.
Bei einigen chemischen Stoffen, untersagt der Gesetzgeber mittels der Chemikalien-Verbotsverordnung (sog. ChemVVO) den Erwerb, die Handhabung bzw. Verarbeitung durch private oder nicht unterwiesene Verarbeiter. Solche Produkte kennzeichnet Ottozeus ausdrücklich mit einem §-Symbol. Näheres zu dieser Verordnung kann nachgelesen werden (Link).
Informationen zur Chemikalien-Verbotsverordnung erhalten aus unserer Seite über die ChemVVO.