Die europäische REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation, Resctriction of Chemicals) sieht vor, dass lediglich Stoffe bzw. Klebstoffe vertrieben werden dürfen, die REACH-registriert sind. Die Registrierung ist notwendig, um die Auswirkungen von Stoffen zu bewerten, die Auswirkung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben können.
Alle bei ihrer Herstellung in Klebstoffen vorkommenden chemischen Substanzen müssen REACH-konform sein. Ihre Sicherheitsdaten werden erfasst und geprüft. Sobald sichergestellt ist, dass keine der Substanzen für den Anwender oder die Umwelt schädlich ist, wird der Klebstoff registriert.