Informationen zur Chemikalien-Verbots-Verordnung
Einige Artikel in unserem Sortiment dürfen durch die Chemikalien-Verbots-Verordnung nicht an private Kunden verkauft werden. Die EU möchte unerfahrene Verarbeiter von chemischen Produkten durch diese Verordnung schützen.
Diese besagt, dass es privaten Personen (von denen die EU annimmt, dass diese keine Erfahrungen im Umgang mit den Produkten vorliegen) untersagt ist solche Produkte zu kaufen. Bei gewerblichen Verarbeitern will man sicher stellen, dass diese mittels Belehrung auf evtl. Gefahren hingewiesen werden. Auch Verarbeiter die schon viele Jahre mit dem Produkt arbeiten, sollen eine Belehrung erhalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Artikel nur an gewerbliche Kunden liefern können, die nach der Bestellung die Belehrung unterschrieben an uns zurück faxen. Sie erhalten die Belehrung nach Eingang der Bestellung als PDF in einer E-Mail. Die Belehrung können Sie hier einsehen. Sollte uns bereits eine von Ihnen unterschriebene Belehrung vorliegen, so ist diese 12 Monate gültig und für weitere Bestellungen ist keine neue Unterschrift nötig.
Weitere Informationen zur Chemikalien-Verbotsverordnung erhalten Sie vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin.